top of page
MitoMedic.png
Private Krankenkassen

sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten die Behandlungskosten voll oder zumindest zum überwiegenden Teil (in Abhängigkeit zum gewählten Tarif Ihrer Krankenkasse). Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachte, dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente von Deiner PKV nicht immer erstattet werden.

Gesetzliche Krankenkassen

erstatten die Behandlung durch den Heilpraktiker leider nicht.

Hier eine unabhängige Tabelle der besten Zusatzversicherungen im Überblick:

DORNSTEINTABELLE

​

Private Zusatzversicherungen

erstatten die Behandlungskosten meist anteilig (oft sind die Leistungen auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt) in Abhängigkeit zum gewählten Tarif. Die Rechnungsstellung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachte, dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente von Deiner PZV nicht oder nur teilweise erstattet werden.

Erster Termin

Anamnese und Beratung
ca. 60 Minuten , 120 €.

​

​

bottom of page