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Gebühren

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Heilpraktikern ist es erlaubt das Honorar selbst festzulegen. Damit kann der Heilpraktiker auch einen Stundensatz erheben. Alternativ gibt es das offizielle Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Dieses wurde 1985 erstellt und seit dem auch nicht weiter überarbeitet. Der BDH ist daher – zu Recht – der Meinung, dass dieses veraltet ist. 

Ich rechne nach der offiziellen GebüH ab (GebueH-BhVO) und das mit dem Höchstsatz. Zahlen können Sie direkt vor Ort mit der EC-Karte oder Sie können die Rechnung ganz einfach überweisen.

Gesetzliche Krankenkassen

erstatten die Behandlung durch den Heilpraktiker leider nicht.

Hier eine unabhängige Tabelle der besten Zusatzversicherungen im Überblick:

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DORNSTEINTABELLE

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Private Zusatzversicherungen

erstatten die Behandlungskosten meist anteilig (oft sind die Leistungen auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt) in Abhängigkeit zum gewählten Tarif. Die Rechnungsstellung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachte, dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente von Deiner PZV nicht oder nur teilweise erstattet werden.

Erster Termin

Selbstzahler

Anamnese und Beratung:
120,00 €

Folgetermine:

55,00 EUR /30 Minuten

105,00 EUR / 60 Minuten

Privat und Zusatzversicherung:

Nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

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